Als erfahrener Autor des Redaktionsteams von handwerkskammer-ff.de möchte ich Sie heute über eine wichtige Neuerung im Steuerrecht informieren. Wussten Sie, dass durch das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz die degressive Abschreibung für Immobilien wieder eingeführt wurde? Diese Änderung eröffnet Immobilieninvestoren attraktive Möglichkeiten zur Steuerersparnis.
Die degressive AfA ermöglicht es, in den ersten Jahren nach dem Erwerb oder der Fertigstellung einer Immobilie höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Konkret können Investoren im ersten Jahr 5% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abschreiben. Bei einer Investitionssumme von 400.000 Euro bedeutet das eine Abschreibung von 20.000 Euro im ersten Jahr.
Durch die degressive abschreibung immobilie können Investoren in den ersten sechs Jahren nach Erwerb oder Fertigstellung insgesamt rund 106.000 Euro steuerlich absetzen. Im Vergleich zur linearen Abschreibung, bei der jährlich ein konstanter Prozentsatz abgeschrieben wird, bietet die immobilienabschreibung nach dem degressiven Modell vor allem in der Anfangsphase deutliche Vorteile.
Die abschreibung wertverminderung gebäude nach dem degressiven Verfahren ist für Immobilien anwendbar, bei denen der Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt. Durch den Anreiz der erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten sollen über 800.000 genehmigte Wohnungen schneller realisiert werden und so zur Entspannung des angespannten Wohnungsmarktes beitragen.
Was ist die degressive AfA?
Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eine Methode zur Abschreibung von Wohngebäuden, die es Immobilieninvestoren ermöglicht, in den ersten Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Dadurch können Steuerzahler ihre Steuerlast in der Anfangsphase der Investition reduzieren und somit schneller von den Steuervorteilen profitieren.
Definition der degressiven Abschreibung
Bei der degressiven AfA beträgt der Abschreibungssatz im ersten Jahr fünf Prozent der Herstellungs- oder Anschaffungskosten des Gebäudeanteils (ohne Grund- und Bodenanteil). In den darauffolgenden Jahren wird die Abschreibung auf den jeweiligen Restwert berechnet, wodurch sich der abschreibungsfähige Betrag jährlich verringert. Die Laufzeit der degressiven Abschreibung auf Immobilien ist unbeschränkt, jedoch wird empfohlen, nach 13 bis 15 Jahren auf die lineare Abschreibungsmethode zu wechseln.
Unterschiede zur linearen Abschreibung
Im Gegensatz zur degressiven AfA steht die lineare Abschreibung, bei der ein gleichbleibender Prozentsatz über den gesamten Abnutzungszeitraum abgeschrieben wird. Aktuell beträgt die lineare AfA für Neubauten drei Prozent. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Methoden liegt in der Verteilung der Abschreibungsbeträge über die Jahre:
Abschreibungsmethode | Abschreibungssatz im ersten Jahr | Entwicklung der Abschreibungsbeträge |
---|---|---|
Degressive AfA | 5% der Anschaffungs-/Herstellungskosten | Abnehmend, jährlich 5% vom Restwert |
Lineare AfA | 3% der Anschaffungs-/Herstellungskosten | Gleichbleibend über den gesamten Zeitraum |
Die degressive AfA für Immobilien bietet somit vor allem in der Anfangsphase einer Investition höhere Steuerersparnisse und eine schnellere Refinanzierung. Um diese Vorteile nutzen zu können, muss der Baubeginn des Wohngebäudes zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 liegen.
Vorteile der degressiven Abschreibung für Wohngebäude
Die Einführung der degressiven Abschreibung für Wohngebäude ab dem 01. Oktober 2023 bietet Immobilieninvestoren attraktive Steuervorteile. Mit einem höheren Abschreibungssatz von 6% statt bisher 3% können Eigentümer ihre Steuerlast in den ersten Jahren deutlich senken und somit schneller von ihren Investitionen profitieren. Die degressive Abschreibungsmethode ermöglicht eine beschleunigte Abschreibung des Immobilienvermögens, was zu einer schnelleren Refinanzierung der Investitionskosten führt.
Höhere Steuerersparnisse in den Anfangsjahren
Durch die Anwendung der degressiven Abschreibung können Immobilieninvestoren in den ersten Jahren nach dem Erwerb oder der Fertigstellung eines Wohngebäudes höhere Steuerersparnisse erzielen. Im ersten Jahr können beispielsweise 5% der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer Investitionssumme von 400.000 Euro bedeutet dies eine Abschreibung von 20.000 Euro im ersten Jahr. In den Folgejahren wird der Restwert mit jeweils 5% abgeschrieben, was zu einer kontinuierlichen Senkung der Steuerlast führt.
Schnellere Refinanzierung von Investitionen
Die degressive Abschreibung ermöglicht es Investoren, ihre Investitionskosten schneller zu refinanzieren. Durch die höheren Abschreibungsbeträge in den Anfangsjahren können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Immobilie zügiger steuerlich geltend gemacht werden. Dies führt zu einer verbesserten Liquidität und einer schnelleren Amortisation der Investition. Investoren können somit früher von den Erträgen ihrer Immobilien profitieren und gegebenenfalls neue Investitionen tätigen.
Erhöhte Attraktivität für Immobilieninvestitionen
Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung erhöht die Attraktivität von Wohnimmobilien als Anlageklasse. Durch die Aussicht auf höhere Steuerersparnisse und eine schnellere Refinanzierung werden mehr Investoren dazu ermutigt, in den Wohnungsmarkt zu investieren. Dies kann zu einer Ankurbelung des Neubausegments führen und dazu beitragen, den steigenden Bedarf an Wohnraum in Ballungsgebieten zu decken. Zudem fördert die degressive Abschreibung den Bau energieeffizienter Gebäude, da die Sonderabschreibung für Wohngebäude mit KfW-55-Standard zusätzliche Anreize schafft.
Insgesamt bietet die degressive Abschreibung für Immobilienvermögen eine attraktive Möglichkeit, die Rentabilität von Wohnimmobilien zu steigern und die Investitionsbereitschaft zu fördern. Durch die Kombination mit anderen Abschreibungsmodellen, wie der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau, ergeben sich weitere Vorteile für Kapitalanleger. Die degressive AfA trägt somit dazu bei, den Wohnungsmarkt zu stärken und langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Voraussetzungen für die Anwendung der degressiven AfA
Die degressive Abschreibung für Immobilien (AfA) ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie gilt nur für neu gebaute Immobilien, die Wohnzwecken dienen und nach der Fertigstellung vermietet werden. Selbstgenutzte Immobilien sind von der degressiven AfA ausgeschlossen. Der unveränderliche Prozentsatz für die degressive Abschreibung beträgt 5 % vom jeweiligen Buchwert (Restwert), im Gegensatz zur linearen Immobilienabschreibung von 3 % über 33 Jahre bei Neubauten.
Die Inanspruchnahme der degressiven AfA ist zeitlich begrenzt. Sie gilt für alle Bauprojekte mit Baubeginn oder Kauf zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029. Als Zeitpunkt der Anschaffung wird das Erlangen der wirtschaftlichen Verfügungsmacht definiert. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.
Weitere Kriterien für die Anwendung der degressiven AfA:
- Rückwirkende Gültigkeit für alle Bauprojekte ab einem Effizienzstandard von 55
- Baukostenobergrenze für energetische Neubauten beträgt 5.200 Euro pro m²
- Begünstigte Herstellungs-/Anschaffungskosten wurden von 2.500 Euro pro m² auf 4.000 Euro pro m² erhöht
Wichtig zu beachten ist, dass während der Anwendung der degressiven AfA keine Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzungen zulässig sind. Ein Wechsel zwischen der degressiven (5 %) und der linearen AfA (3 %) ist jedoch möglich, wobei es nach einigen Jahren günstiger sein kann, zur linearen Abschreibung zu wechseln.
Beispielrechnung: So funktioniert die degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung ist eine attraktive Methode, um in den ersten Jahren nach dem Erwerb einer Immobilie höhere Steuerersparnisse zu erzielen. Anhand eines konkreten Beispiels möchten wir Ihnen zeigen, wie die degressive abschreibung immobilie in der Praxis funktioniert und welche Vorteile sie gegenüber der linearen Abschreibung bietet.
Berechnungsbeispiel für eine Neubauwohnung
Betrachten wir das Beispiel des Ehepaars Scholz, das eine Eigentumswohnung für 650.000 Euro erwirbt. Der Wert des Grundstücks beträgt 150.000 Euro und ist nicht abschreibbar. Somit ergibt sich ein abschreibbarer Betrag von 500.000 Euro. Das Ehepaar nimmt ein Darlehen in Höhe von 500.000 Euro mit einem Zinssatz von 4 % und einer Tilgung von 2 % auf. Die monatliche Rate beträgt 2.500 Euro.
Bei Anwendung der degressiven Abschreibung mit einem Satz von 5 % können im ersten Jahr 25.000 Euro (5 % von 500.000 Euro) steuerlich abgesetzt werden. Zusammen mit den abzugsfähigen Zinsen von geschätzten 20.000 Euro senkt sich das zu versteuernde Jahreseinkommen des Ehepaars von 120.000 Euro auf 93.000 Euro.
In den folgenden Jahren entwickelt sich der abschreibungsfähige Restwert der Immobilie wie folgt:
Jahr | Restwert | Abschreibung |
---|---|---|
1 | 500.000 € | 25.000 € |
2 | 475.000 € | 23.750 € |
3 | 451.250 € | 22.562,50 € |
4 | 428.687,50 € | 21.434,40 € |
5 | 407.253 € | 20.362,70 € |
6 | 386.890,30 € | 19.344,50 € |
Vergleich mit der linearen Abschreibungsmethode
Im Vergleich zur linearen Abschreibung, bei der jährlich ein konstanter Betrag von 3 % des Anschaffungswertes (in diesem Fall 15.000 Euro) abgeschrieben wird, ermöglicht die degressive Abschreibung in den ersten sechs Jahren deutlich höhere Abschreibungsbeträge und somit eine schnellere Refinanzierung der Investition.
Nach sechs Jahren kann das Ehepaar Scholz zur linearen Abschreibung wechseln. Bei einem angenommenen Restwert von 367.545,80 Euro im siebten Jahr und einer erhöhten Jahresmiete von 20.000 Euro ergibt sich ein neues zu versteuerndes Jahreseinkommen von 121.974 Euro nach Abzug der Abschreibung (11.026 Euro) und der geschätzten Zinsen (17.000 Euro).
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie die immobilienabschreibungsmethoden, insbesondere die degressive Abschreibung, dazu beitragen können, die Steuerlast in den ersten Jahren nach dem Immobilienerwerb zu senken und somit die Rentabilität der Investition zu verbessern.
Änderungen durch das Wachstumschancengesetz 2024
Das am 22. März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz bringt für Immobilienbesitzer und Investoren einige bedeutende Neuerungen mit sich, insbesondere bei der degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA). Ziel des Gesetzes ist es, durch steuerliche Anreize Investitionen in den Wohnungsbau anzukurbeln und so dem Wohnraummangel entgegenzuwirken.
Wiedereinführung der degressiven AfA
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Wiedereinführung der degressiven AfA für Wohngebäude. Für Objekte, deren Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt, kann nun eine degressive Abschreibung von 5 % in Anspruch genommen werden. Beim Erwerb eines bestehenden Gebäudes muss der Kaufvertrag im genannten Zeitraum abgeschlossen und die Immobilie bis Ende des Fertigstellungsjahres erworben werden. Die degressive afa immobilien ermöglicht es Eigentümern, in den ersten Jahren nach der Anschaffung höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen und so schneller von Steuervorteilen zu profitieren.
Erhöhung der Abschreibungssätze
Neben der Wiedereinführung der degressiven AfA wurden auch die Abschreibungssätze für Wohngebäude angepasst. Der Prozentsatz für die degressive Abschreibung darf maximal das Zweifache des bei der linearen Jahres-AfA in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 20 % nicht überschreiten. Für die Sonderabschreibung bei Mietwohnungsneubauten wurden die maßgeblichen Kosten auf maximal 5.200 EUR je Quadratmeter Wohnfläche (vorher 4.800 EUR) erhöht. Die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen beträgt nun maximal 4.000 EUR je Quadratmeter Wohnfläche (vorher 2.500 EUR).
Verlängerung des Förderzeitraums
Um langfristig Planungssicherheit für Investoren zu schaffen, wurde der Förderzeitraum für die degressive AfA und die Sonderabschreibungen verlängert. Die Regelungen gelten nun für Objekte, die bis zum 30. September 2029 fertiggestellt werden. Dadurch soll ein stabiler Rahmen für Investitionen in den Wohnungsmarkt geschaffen und dem anhaltenden Bedarf an Wohnraum Rechnung getragen werden.
Insgesamt bietet das Wachstumschancengesetz 2024 attraktive Möglichkeiten für Immobilienbesitzer, durch die degressive afa immobilien und die angepassten Sonderabschreibungen Steuern zu sparen und Investitionen schneller zu refinanzieren. Die Änderungen dürften dem Wohnungsmarkt neuen Schwung verleihen und die abschreibung wertverminderung gebäude für Investoren interessanter machen.
Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Abschreibungsmodellen
Die degressive Abschreibung (AfA) für Immobilien kann mit den verbesserten Bedingungen der Sonderabschreibung nach § 7b EStG kombiniert werden. Diese Kombination ermöglicht es Eigentümern, in den ersten Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung einer Immobilie erhebliche Steuervorteile zu erzielen. Durch die Erhöhung der Baukostenobergrenze auf 5.200 Euro pro Quadratmeter und die Anhebung der begünstigten Herstellungs- oder Anschaffungskosten auf 4.000 Euro pro Quadratmeter ergeben sich attraktive Möglichkeiten für Immobilieninvestoren.
Besonders interessant ist die Sonderabschreibung für Wohnimmobilien, die den Effizienzhausstandard 40 (EH40) erreichen und das Nachhaltigkeitssiegel QNG besitzen. Hier können Eigentümer zusätzlich von einer Sonderabschreibung von 20 % über vier Jahre profitieren. Diese Maßnahme fördert nicht nur die Investition in energieeffiziente und nachhaltige Immobilien, sondern ermöglicht auch eine schnellere Refinanzierung der Investitionskosten durch die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten.
Ein Beispiel verdeutlicht die Vorteile der Kombination von degressiver AfA und Sonderabschreibung: Bei einer Investition von 400.000 Euro in eine Neubauwohnung können im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro steuerlich abgesetzt werden (20.000 Euro durch die degressive AfA und 20.000 Euro durch die Sonderabschreibung). In den folgenden drei Jahren können jährlich weitere 39.000 Euro abgeschrieben werden. Insgesamt lassen sich so in den ersten vier Jahren über 150.000 Euro bzw. mehr als 37,5 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen.
Jahr | Degressive AfA | Sonder-AfA | Gesamt-AfA-Satz |
---|---|---|---|
1 | 20.000 EUR | 20.000 EUR | 10,00 % |
2 | 19.000 EUR | 20.000 EUR | 9,75 % |
3 | 18.050 EUR | 20.000 EUR | 9,51 % |
4 | 17.148 EUR | 20.000 EUR | 9,29 % |
Ab dem fünften Jahr kann der Investor von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln, sobald diese vorteilhafter wird. Durch die geschickte Kombination der verschiedenen Abschreibungsmodelle lassen sich die Steuervorteile einer Immobilieninvestition optimieren und die Rentabilität steigern. Investoren sollten jedoch stets die individuellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen prüfen, um die für sie beste Strategie zu wählen.
degressive abschreibung immobilie
Die degressive Abschreibung, auch bekannt als AfA, ist eine attraktive Möglichkeit für Immobilienbesitzer, Steuern zu sparen. Bei dieser Methode können in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge geltend gemacht werden als bei der linearen Abschreibung. Das führt zu einer schnelleren Refinanzierung der Investitionskosten und erhöht die Attraktivität von Immobilieninvestitionen.
Anwendungsbereich der degressiven AfA bei Immobilien
Die degressive Abschreibung gilt für neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen. Der Abschreibungssatz beträgt in den ersten Jahren 5% der Investitionskosten, bezogen auf den Gebäudeanteil. In den Folgejahren werden jeweils 5% des Restbuchwertes abgeschrieben. Ein Wechsel zur linearen Immobilienabschreibung ist jederzeit möglich.
Zeitlicher Rahmen für die Inanspruchnahme
Die degressive AfA ist befristet und gilt für Neubauten, die zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 fertiggestellt und vermietet werden. Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das am 22.03.2024 vom Bundesrat bestätigt wurde. Zuvor galt die degressive Abschreibung im deutschen Steuerrecht bis 2006.
Jahr | Abschreibungssatz | Abschreibungsbetrag (Beispiel) | Buchwert (Beispiel) |
---|---|---|---|
1 | 5% | 17.500 € | 332.500 € |
2 | 5% | 16.625 € | 315.875 € |
Die Tabelle zeigt beispielhaft die Abschreibungsbeträge und Buchwerte einer Immobilie mit einem Ausgangsbuchwert von 350.000 € in den ersten beiden Jahren bei Anwendung der degressiven AfA.
Strategien zur Maximierung der Steuervorteile
Um die Steuervorteile bei Immobilieninvestitionen optimal zu nutzen, ist es wichtig, effektive Strategien anzuwenden. Eine Möglichkeit besteht darin, die degressive Abschreibung zu nutzen, die bereits im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr beginnt und eine schnellere Abschreibung der Investitionskosten ermöglicht. Durch die Kombination verschiedener Abschreibungsmethoden, wie der degressiven und linearen AfA sowie der Sonderabschreibung nach § 7b EStG, lassen sich die Steuervorteile maximieren.
Laut Statistiken informieren sich 60% der Immobilieninvestoren regelmäßig über Änderungen in der Steuergesetzgebung, um von den bestmöglichen Abschreibungsmöglichkeiten zu profitieren. Dabei nutzen 75% der Vermieter die Möglichkeit, Werbungskosten steuerlich abzusetzen. Zusätzlich stehen für etwa 30% der Immobilien in bestimmten Märkten Sonderabschreibungen zur Verfügung.
Die Abschreibungssätze variieren je nach Baujahr und Nutzungsart der Immobilie. Für Altbauten vor dem 31. Dezember 1924 liegt der Satz bei 2,5% über 40 Jahre, während Neubauten ab dem 31. Dezember 1924 mit 2% über 50 Jahre abgeschrieben werden können. Ab dem Baujahr 2023 erhöht sich der Abschreibungssatz auf 3% über 33 Jahre. Besondere Regelungen gelten für denkmalgeschützte Immobilien, bei denen 100% der Sanierungs- und Instandhaltungskosten über einen Zeitraum von 15 Jahren steuerlich abgeschrieben werden können.
Immobilientyp | Abschreibungssatz | Abschreibungszeitraum |
---|---|---|
Altbauten vor 31.12.1924 | 2,5% | 40 Jahre |
Neubauten ab 31.12.1924 | 2% | 50 Jahre |
Immobilien ab Baujahr 2023 | 3% | 33 Jahre |
Mit der Einführung der degressiven Abschreibung ab März 2024 können Immobilienbesitzer in den ersten sechs Jahren 5% des Anfangsbuchwertes abschreiben. Bei einem Anfangsbuchwert von 350.000 € bedeutet dies eine Abschreibung von 17.500 € im Jahr 2023, die in den Folgejahren sinkt. Durch die Kombination von degressiver und Sonder-AfA lassen sich in den ersten zehn Jahren über 50% der Investitionskosten abschreiben, was erhebliche Steuervorteile mit sich bringt.
Um die abschreibung immobilienvermögen optimal zu gestalten, sollten Immobilienbesitzer die verschiedenen Abschreibungsmethoden geschickt kombinieren und sich regelmäßig über Änderungen in der Steuergesetzgebung informieren. Durch die Nutzung von Sonderabschreibungen und die Anwendung der degressiven AfA lassen sich die Steuervorteile maximieren und die Investitionskosten schneller refinanzieren.
Auswirkungen auf den Immobilienmarkt und die Bauwirtschaft
Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Neubauten durch das Wachstumschancengesetz hat weitreichende Folgen für den Immobilienmarkt und die Bauwirtschaft. Mit einem degressiven Bauabschreibungssatz von fünf Prozent der Investitionskosten für Projekte mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 sollen Investitionsanreize geschaffen werden.
Experten prognostizieren einen Anstieg der Bautätigkeit aufgrund der attraktiven Immobilienabschreibung. Ziel ist es, die Anzahl realisierter Wohnungen zu erhöhen und somit dem Wohnraummangel entgegenzuwirken. Gleichzeitig wird erwartet, dass sich die Immobilienpreise auf einem niedrigeren Niveau stabilisieren, um den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern.
Investitionsanreize für Neubauprojekte
Die degressive AfA bietet Investoren die Möglichkeit, in den ersten Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung einer Immobilie höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Dadurch können sie ihre Steuerlast senken und schneller von den Investitionen profitieren. Die Kombination mit Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau bei Einhaltung bestimmter Energiestandards schafft zusätzliche Anreize.
Unterstützung der Bauwirtschaft durch erhöhte Nachfrage
Die erhöhte Nachfrage nach Neubauprojekten aufgrund der steuerlichen Vorteile wirkt sich positiv auf die Bauwirtschaft aus. Bauunternehmen können mit mehr Aufträgen rechnen und ihre Kapazitäten auslasten. Zudem profitieren auch Zulieferer und Handwerksbetriebe von der gesteigerten Bautätigkeit.
Maßnahme | Zeitraum | Effekt |
---|---|---|
Degressive AfA von 5% | 01.10.2023 – 30.09.2029 | Investitionsanreize für Neubauten |
Lineare AfA von 2% auf 3% | ab 2025 | Kürzere Abschreibungsdauer (33 statt 50 Jahre) |
Sonderabschreibungen für energetische Sanierungen | in Planung | Förderung energieeffizienter Immobilien |
Insgesamt zeigt sich, dass die Änderungen bei der Immobilienabschreibung darauf abzielen, den Wohnungsbau anzukurbeln, den Zugang zu Wohnraum zu verbessern und gleichzeitig den Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren.
Expertentipps zur Nutzung der degressiven AfA
Die degressive Abschreibung für Immobilien bietet Investoren attraktive Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken und die Rentabilität ihrer Investitionen zu steigern. Durch das Wachstumschancengesetz, das am 22. März 2024 im Bundesrat verabschiedet wurde, können Immobilienbesitzer nun von höheren Abschreibungssätzen profitieren.
Um die Vorteile der degressiven AfA optimal zu nutzen, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Dieser kann die individuelle steuerliche Situation analysieren und maßgeschneiderte Strategien entwickeln. Durch die geschickte Kombination von degressiver und Sonder-AfA können Investoren in den ersten zehn Jahren über 50% der Investitionskosten (Gebäudeanteil) abschreiben.
Jahr | Lineare AfA | Degressive AfA |
---|---|---|
1 | 10.000 € | 100.000 € |
2 | 10.000 € | 80.000 € |
3 | 10.000 € | 64.000 € |
Die degressive Abschreibung gilt für Immobilienkäufe oder Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029. Sie ermöglicht eine Abschreibung von 5% pro Jahr für Neubauten, während die lineare Abschreibung für Bestandsimmobilien bei 2% über 50 Jahre liegt. Durch die höheren Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren schafft die degressive AfA starke Investitionsanreize und trägt zur Stabilisierung der Bauwirtschaft bei.
Die degressive Abschreibung ist ein wertvolles Instrument, um die Steuerlast zu reduzieren und die Wirtschaftlichkeit von Immobilieninvestitionen zu verbessern. Mit der richtigen Beratung und Planung können Investoren ihre Rendite optimieren und langfristig profitieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass die degressive AfA nur für neu gebaute Immobilien gilt, die nach der Fertigstellung vermietet werden. Durch die Kombination mit der Sonder-AfA für energieeffiziente Gebäude (EH40-Standard) lassen sich zusätzliche Steuervorteile erzielen. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung kann nach einiger Zeit sinnvoll sein, abhängig vom abschreibbaren Restwert der Immobilie.
Fazit
Die neuen Regelungen zur degressiven Abschreibung und Sonderabschreibung für Immobilien bieten Investoren attraktive Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken und die Rentabilität ihrer Investitionen zu steigern. Durch die Anwendung der degressiven AfA können in den ersten Jahren nach dem Erwerb oder der Fertigstellung eines Gebäudes höhere Abschreibungsbeträge geltend gemacht werden, was zu einer signifikanten Steuerentlastung führt.
Kombiniert man die degressive Abschreibung mit der Sonderabschreibung nach § 7b EStG, lassen sich in den ersten zehn Jahren über 50 % der Investitionskosten abschreiben. Für Neubauten, die zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 erworben oder fertiggestellt werden, können Investoren von diesen Steuervorteilen profitieren. Die degressive AfA beträgt dabei 5 % der Bemessungsgrundlage und gilt sowohl für Gebäude im Betriebsvermögen als auch im Privatvermögen.
Durch das Wachstumschancengesetz ergeben sich somit langfristige Steuervorteile für Immobilieninvestitionen. Die verbesserte Abschreibungssituation erhöht den Cashflow und die Rendite von Immobilienprojekten. Investoren sollten die neuen Möglichkeiten der degressiven AfA und Sonderabschreibung für Immobilien sorgfältig prüfen und in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, um von den Steuervorteilen optimal zu profitieren.